Wir helfen auch Rechtsanwälten, Nachlassgerichten, Nachlasspflegern und den ermittelnden Erben professionell bei der Erbermittlung. Praxisbezogene Notwendigkeiten für die Erbenermittlung ergeben sich aus der gesetzlichen Regelung, dass eine Erbengemeinschaft eine Gesamthandsgemeinschaft bildet, die nur geschlossen auftreten kann.
Wie haben über unser gesamtes Netzwerk im In- und Ausland die Möglichkeit, nach Ihren vermissten Personen zu suchen, außerdem stehen wir in Verbindung mit vielen Organisationen und Hilfsdiensten. So stehen die Chancen sehr gut, Klarheit über den Verbleib Ihrer Lieben zu finden. Über eine eventuelle Rückführung aus dem Ausland stehen wir Ihnen mit einem erfahrenen Team zur Verfügung!